Fremdkosten RLM (Gas)

Leistungsgemessene Kunden wünschen sich innerhalb eines Angebots in der Regel die detaillierte Angabe der anfallenden Fremdkosten (Netzkosten, Messkosten sowie Abgaben und Umlagen) im Netzgebiet des betreffenden Netzbetreibers. Mit den gleichen Informationen lassen sich bequem auch Rechnungen prüfen, indem der Fremdkostenkomplex auf die einzelnen Zeitscheiben heruntergebrochen wird.

auch für die Energieart Strom verfügbar

Durch den Ein­satz der App Fremd­kos­ten RLM (Gas) beant­wor­ten Sie die­se und wei­te­re Fra­ge­stel­lun­gen zuver­läs­sig und cent­ge­nau, um die so ermit­tel­ten Daten ent­we­der direkt zu nut­zen oder für wei­te­re Pro­zess­schrit­te weiterzugeben.

Funk­ti­ons­um­fang

Mit der App Fremd­kos­ten RLM (Gas) las­sen sich alle anfal­len­den Fremd­kos­ten für Kun­den mit einem hohen jähr­li­chen Gas­ver­brauch cent­ge­nau ermit­teln. Die­se Funk­ti­on kann in einem wei­te­ren Schritt bei­spiels­wei­se dazu genutzt wer­den, Rech­nun­gen zu überprüfen.

Eingabe/​Übergabe

Die Ermitt­lung der Fremd­kos­ten kann auf zwei Arten ange­steu­ert wer­den: ent­we­der durch Anga­be des Netz­be­trei­bers, Net­zes und Markt­ge­biets oder aber über die Ein­ga­be der Adres­se einer betrach­te­ten Marktlokation.

In bei­den Vari­an­ten wer­den Netz, Mes­sung und Lie­fer­stel­le durch die Anga­be von Ver­brauchs­wer­ten und ver­bau­ter Zäh­ler­grö­ße, die zur Ermitt­lung der Kos­ten not­wen­dig sind, wei­ter beschrie­ben. Bei der Ein­ga­be der Zäh­ler­grö­ße wird auf der Grund­la­ge des Leis­tungs­wer­tes auto­ma­tisch ein pas­sen­der Vor­schlag ermit­telt. Die­ser Wert kann vom Anwen­der bei Bedarf per Aus­wahl über­schrie­ben wer­den. Zusätz­lich kön­nen optio­na­le Hard­ware­kom­po­nen­ten (bei­spiels­wei­se Modems oder Umwer­ter) und Dienst­leis­tun­gen (Fern­aus­le­sung) berück­sich­tigt werden. 

Da Leis­tungs­mess­ge­rä­te übli­cher­wei­se bei Anla­gen ab einem Ver­brauch von 1.500.000 kWh instal­liert wer­den, ist die App für die Kal­ku­la­ti­on der Fremd­kos­ten von Gewer­be- und Indus­trie­kun­den mit einem Jah­res­ver­brauch ab 1.500.000 kWh konzipiert.

Ver­ar­bei­tung

Auf Basis der über­mit­tel­ten Ver­brauchs­da­ten wer­den für ein Netz, bzw. eine kon­kre­te Markt­lo­ka­ti­on, und den ange­ge­be­nen Lie­fer­zeit­raum die Netz- und Mess­kos­ten sowie sons­ti­gen Kos­ten (Umla­gen und Abga­ben) ermit­telt.
Für die Kal­ku­la­ti­on einer kon­kre­ten Lie­fer­stel­le (Loka­ti­ons­adres­se) wer­den alle im Lie­fer­zeit­raum gül­ti­gen Preis­re­ge­lun­gen ermit­telt sowie die anfal­len­den Kos­ten mit jah­res­schar­fer Abgren­zung errech­net und aus­ge­ge­ben. Im Fall einer Kal­ku­la­ti­on für einen vor­ge­ge­be­nen Netz­be­trei­ber wird die zum ange­ge­be­nen Stich­tag gül­ti­ge Preis­re­ge­lung her­an­ge­zo­gen und für einen Zeit­raum von einem Jahr die Kos­ten berech­net. Die Aus­ga­be der Kos­ten erfolgt dabei für jeden Arti­kel sepa­rat. Die Kos­ten­er­mitt­lung für den Mess­stel­len­be­trieb erfolgt unter Berück­sich­ti­gung des vom Mess­stel­len­be­trei­ber beschrie­be­nen Stan­dard­mess­um­fangs in Abhän­gig­keit von der Zählergröße.

Damit Sie sich dar­über infor­mie­ren kön­nen, wie die mit der Berech­nung kor­re­spon­die­ren­de Ver­öf­fent­li­chung des Netz­be­trei­bers erfolgt ist, kön­nen Sie das Preis­blatt des jewei­li­gen Netz­be­trei­bers einsehen.

Damit lässt sich im Detail nach­voll­zie­hen, wie das Berech­nungs­er­geb­nis zustan­de kommt.

Ver­wen­dung der App in Prozessen

Die App Fremd­kos­ten RLM (Gas) kann als Start­punkt eines Pro­zes­ses ver­wen­det wer­den. In die­sem Fal­le erfolgt eine direk­te Aus­wahl des zu kal­ku­lie­ren­den Netz­be­trei­bers oder wahl­wei­se einer Loka­ti­ons­adres­se sowie des betref­fen­den Lieferzeitraums.

Dar­über hin­aus kann die App auch in Pro­zes­se ein­ge­bun­den wer­den, sodass durch einen vor­ge­la­ger­ten Schritt die Infor­ma­tio­nen einer Markt­lo­ka­ti­ons­adres­se bestimmt und damit der zustän­di­ge Netz­be­trei­ber direkt ermit­telt wird. Die so über­ge­be­nen Infor­ma­tio­nen wer­den im Anschluss durch die App verarbeitet.

In bei­den Fäl­len kann die App für Pro­zes­se ver­wen­det wer­den, die Netz- und Mess­stel­len­kos­ten sowie Umla­gen für eine Lie­fer­stel­le oder ein Netz benö­ti­gen, um die­se für wei­te­re Pro­zess­schrit­te zu nut­zen. Die Kos­ten wer­den dann in Form eines Geschäfts­ob­jekts (BO Kos­ten) weitergegeben.

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