Aktuelles | 26. Oktober 2018

Fremdkosten des Stromvertriebs sinken

Seit dem 25. Oktober ist die Höhe aller gesetzlichen Umlagen auf den Strompreis für das Jahr 2019 bekannt. Nachdem am Stichtag 15. Oktober veröffentlicht wurde, dass die EEG-Umlage um 5,7 Prozent auf 6,405 ct/kWh sinkt, sich gleichzeitig aber die Offshore-Umlage auf 0,416 ct/kWh mehr als verzehnfacht (+1.024,3 Prozent), können Stromvertriebe bei den übrigen Abgaben durchweg mit sinkenden Beträgen kalkulieren.

Vor­ab war bran­chen­weit über­wie­gend eine Sta­gna­ti­on oder ledig­lich ein leich­tes Sin­ken der EEG-Umla­ge erwar­tet wor­den. Nach Berech­nung der vier Regel­zo­nen­be­trei­ber 50Hertz Trans­mis­si­on, Ampri­on, Ten­neT TSO und Trans­netBW redu­ziert die posi­ti­ve Deckung des EEG-Kon­tos jedoch die pro­gnos­ti­zier­te Kern­um­la­ge von rund 7 ct/​kWh um etwa 1 ct/​kWh. Durch einen Auf­schlag von etwa 0,4 Cent je Kilo­watt­stun­de zur Siche­rung der Liqui­di­täts­re­ser­ve errech­net sich der end­gül­ti­ge Wert für 2019. Mit den Ein­nah­men wird die Deckungs­lü­cke zwi­schen tat­säch­li­chen Bör­sen­er­lö­sen und der zu zah­len­den Fest­ver­gü­tung an die Betrei­ber EEG-geför­der­ter Erzeu­gungs­an­la­gen refi­nan­ziert, die für das kom­men­de Jahr mit etwa 24,8 Mrd. Euro ver­an­schlagt wird.

Deut­li­che Ände­run­gen fin­den sich im nächs­ten Jahr in der Off­shore-Netz­um­la­ge nach § 17f Abs. 5 EnWG. Bis­her dien­te sie als Haf­tungs­um­la­ge zur Deckung von Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen bei Stö­run­gen oder Ver­zö­ge­run­gen von Off­shore-Netz­an­bin­dun­gen. Zukünf­tig wer­den über die Netz­um­la­ge auch die Kos­ten für die Anbin­dung von Wind­parks in Nord- und Ost­see finan­ziert, die bis­her über die all­ge­mei­nen Netz­ent­gel­te gewälzt wur­den. Grund­la­ge dafür ist das im Juli 2017 in Kraft getre­te­ne Netz­ent­gelt­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (NEMoG). Eine Kate­go­ri­sie­rung nach Letzt­ver­brau­cher­grup­pen ent­fällt zukünf­tig, Pri­vi­le­gi­en gibt es bei­spiels­wei­se für strom­in­ten­si­ve Betrie­be und Schienenbahnbetreiber.

Sin­ken wird 2019 auch die Umla­ge nach § 19 Abs. 2 Strom­NEV für Letzt­ver­brau­cher der Grup­pe A', näm­lich um ‑17,6 Pro­zent auf 0,305 ct/​kWh. Die Prei­se für die LV Grup­pe B' (0,050 ct/​kWh) und C' (0,025 ct/​kWh) blei­ben unver­än­dert gegen­über 2018. Mit der Umla­ge wer­den ent­gan­ge­ne Erlö­se der Netz­be­trei­ber, die aus indi­vi­du­el­len Netz­ent­gel­ten für strom­in­ten­si­ve Abneh­mer resul­tie­ren, auf alle Letzt­ver­brau­cher umgelegt.

Wei­ter­hin wird sich im kom­men­den Jahr die Umla­ge für abschalt­ba­re Las­ten nach § 18 AbLaV mehr als hal­bie­ren. Mit 0,005 ct/​kWh sinkt die Höhe um ‑54,6 Pro­zent gegen­über dem aktu­el­len Wert. Über die Abga­be wer­den Ver­gü­tun­gen für die Bereit­stel­lung und den Abruf von Abschalt­leis­tung zur Netz­sta­bi­li­sie­rung auf den Strom­preis umge­legt. Eben­falls sin­ken wird ab dem 1. Janu­ar die KWKG-Umla­ge nach §§ 26 und 26a KWKG zur För­de­rung Kraft-Wär­me-gekop­pel­ter Kraft­wer­ke, der Wert fällt um ‑18,8 Pro­zent auf 0,280 ct/​kWh. Basie­rend auf der Pro­gno­se zu erwar­ten­der för­der­fä­hi­ger KWK-Strom­men­gen beträgt die Umla­ge 2019 eigent­lich 0,301 ct/​kWh, doch durch einen nega­ti­ven Nach­hol­auf­schlag von etwa ‑0,020 ct/​kWh redu­ziert sich der tat­säch­li­che Wert auf den ver­öf­fent­lich­ten. Die Strom­steu­er bleibt unver­än­dert bei 2,050 ct/​kWh.

In Sum­me sin­ken die gesetz­li­chen Umla­gen auf den Strom­preis im kom­men­den Jahr somit um ‑1,5 Pro­zent. Betrach­tet man die geän­der­ten Umla­gen allein ohne Berück­sich­ti­gung der kon­stant blei­ben­den Strom­steu­er, beträgt die Sen­kung sogar ‑1,9 Pro­zent. Ein typi­scher Fami­li­en­haus­halt mit einem Jah­res­ver­brauch von 4.000 kWh zahlt 2019 somit 378,44 Euro (9,461 ct/​kWh) statt 384,20 Euro (9,605 ct/​kWh) an Abga­ben. Gleich­zei­tig wird der Mus­ter­haus­halt bei den anfal­len­den Netz­ent­gel­ten im Bun­des­durch­schnitt um ‑0,5 Pro­zent ent­las­tet (298,31 statt 299,76 Euro). Dies legt der nach Netz­grö­ße gewich­te­te Durch­schnitt der bereits mit dem Sta­tus vor­läu­fig“ ver­öf­fent­lich­ten Ver­teil­netz­ent­gel­te für 99,8 Pro­zent der bun­des­deut­schen Postor­te nahe.

Auch wenn der Fremd­kos­ten­kom­plex 2019 sinkt, kri­ti­sie­ren Ver­tre­ter aus Ver­bän­den, Indus­trie und Ver­brau­cher­schutz den­noch fast ein­hel­lig die hohe Abga­ben­last und erwar­ten ein wei­te­res Anstei­gen des Strom­prei­ses. Ursa­che ist der anzie­hen­de Bör­sen­preis in Fol­ge teu­re­rer CO2-Emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­te. Die stei­gen­den Beschaf­fungs­prei­se könn­ten die Ent­las­tun­gen mehr als ausgleichen.

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