Aktuelles | 17. Dezember 2019

Trendwende bei den Gasnetzentgelten bestätigt sich

Die Analyse der im Oktober als vorläufig gekennzeichneten Netzentgelte im Bereich Gas ließ bereits eine Trendwende vermuten (vgl. Newsletter 067). Die vorläufige Preiskurve für das Jahr 2020 zeigte wieder nach oben, während die Gas-Durchleitungskosten seit 2017 noch stagnierten oder sogar fielen. Die aktuell veröffentlichten endgültigen Netznutzungsabgaben für das kommende Jahr bestätigen nun den sich vor zwei Monaten abzeichnenden Aufwärtstrend.

Inzwi­schen wur­den die end­gül­ti­gen Netz­ent­gel­te für das kom­men­de Jahr für 6.023 von ins­ge­samt 10.925 gas­ver­sorg­ten Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen in Deutsch­land bekannt­ge­ge­ben. Dies betrifft 134 Ver­teil­netz­be­trei­ber und ent­spricht somit einer Gebiets­ab­de­ckung von über 55 Prozent.

In über 75 Pro­zent der Fäl­le, also in 4.564 von 6.023 Postor­ten, wur­den die Netz­ent­gel­te erhöht. In 1415 Postor­ten sen­ken die Netz­be­trei­ber ihre Kos­ten, was einem Anteil von rund 23 Pro­zent ent­spricht. Kei­ne Ver­än­de­rung im Ver­gleich zu 2019 hat es in 44 Postor­ten (0,7 Pro­zent) gegeben. 

Ein SLP-Mus­ter­kun­de muss in den betrof­fe­nen Postort­kom­bi­na­tio­nen im nach Netz­grö­ße gewich­te­ten Schnitt 1,66 ct/​kWh bezah­len, was einer Stei­ge­rung von 3,77 Pro­zent im Ver­gleich zu 2019 entspricht. 

Bei einer nähe­ren Betrach­tung zei­gen sich für einen durch­schnitt­li­chen Fami­li­en­haus­halt mit einem Jah­res­ver­brauch von 18.000 kWh regio­na­le Unterschiede. 

Pro­zen­tua­le Ver­än­de­rung der vor­läu­fi­gen Gas­netz­ent­gel­te 2020 gegen­über 2019
Abnah­me­fall: Fami­li­en-Haus­halt, 18.000 kWh/​a, 11 kW Leistung

Die Stadt­wer­ke Wis­sen (Rhein­land-Pfalz) erhö­hen ihre Kos­ten im bun­des­wei­ten Ver­gleich am stärks­ten. Hier stei­gen die Netz­nut­zungs­kos­ten von 1,85 ct/​kWh auf 2,29 ct/​kWh, was eine Mehr­be­las­tung von 23,8 Pro­zent bedeu­tet. Die Stadt­wer­ke Wachen­heim (Rhein­land-Pfalz) erhö­hen ihre Durch­lei­tungs­prei­se zwar um 19,1 Pro­zent, lie­gen mit einer Gebühr von 1,68 ct/​kWh (aktu­ell 1,41 ct/​kWh) aber noch sehr nah am bun­des­deut­schen Durch­schnitt. Auch die Stadt­wer­ke Olbern­hau (Sach­sen) neh­men mit einer Stei­ge­rung von 1,89 ct/​kWh auf 2,19 ct/​kWh eine deut­li­che Preis­er­hö­hung vor (16,1 Prozent).

Zu den teu­ers­ten Netz­be­trei­bern zäh­len im Jahr 2020 – trotz einer Preis­sen­kung im Ver­gleich zum noch lau­fen­den Jahr – die E.DIS Netz (Bran­den­burg) mit einem Ent­gelt von 2,75 ct/​kWh (-1,2 Pro­zent), die Erd­gas Mit­tel­sach­sen (Sach­sen-Anhalt) mit einem Preis von 2,55 ct/​kWh (-7,8 Pro­zent) sowie die MVV Net­ze (Baden-Würt­tem­berg) mit 2,37 ct/​kWh (-2,8 Prozent).

Die Stadt­wer­ke Bretten (Baden-Würt­tem­berg) sen­ken ihre Netz­nut­zungs­ab­ga­ben mit ‑10,2 Pro­zent am deut­lichs­ten. Mit einem Preis von 1,31 ct/​kWh lie­gen sie mit ihren Ent­gel­ten außer­dem unter dem gewich­te­ten Durch­schnitt der bereits ver­öf­fent­lich­ten Prei­se. Ähn­lich sieht es bei den Stadt­wer­ken Vel­ten (Bran­den­burg) und den Stadt­wer­ken Wit­ten (Nord­rhein-West­fa­len) aus. Hier sin­ken die Ent­gel­te um ‑9,9 bzw. ‑8,6 Pro­zent und lie­gen mit 0,84 ct/​kWh bzw. 1,54 ct/​kWh eben­falls unter dem bun­des­wei­ten Durchschnitt.

Mit ihrem Preis von 0,84 ct/​kWh erhe­ben die Stadt­wer­ke Vel­ten somit nach aktu­el­lem Stand die güns­tigs­ten Netz­ent­gel­te inner­halb Deutsch­lands. Zu den poten­zi­ell güns­tigs­ten Netz­be­trei­bern zäh­len im kom­men­den Jahr dar­über hin­aus die Stadt­wer­ke Muns­ter-Bispin­gen (Nie­der­sach­sen) mit einem Preis von 0,90 ct/​kWh sowie die eben­falls nie­der­säch­si­schen Stadt­wer­ke Sta­de mit einer Abga­be von 0,99 ct/​kWh.

Gas­kun­den im nord­rhein-west­fä­li­schen Kamp-Lint­fort pro­fi­tie­ren zukünf­tig von einem Wech­sel des Netz­be­trei­bers. Hier hat das ört­li­che Stadt­werk den Gas­netz­be­trieb von der West­netz GmbH zurück über­nom­men. Dadurch redu­ziert sich das Netz­ent­gelt um rund ‑15 % auf 1,61 ct/​kWh. Wäre die West­netz GmbH hier Netz­be­trei­ber geblie­ben, so wür­den 1,89 ct/​kWh fäl­lig. Zwi­schen dem güns­tigs­ten und dem teu­ers­ten Ent­gelt kann eine Preis­sprei­zung von rund 170 Pro­zent oder 260,73 Euro beob­ach­tet werden.

Preis­ni­veau der vor­läu­fi­gen Netz­ent­gel­te Gas 2020 in ct/​kWh
Abnah­me­fall: Fami­li­en-Haus­halt, 18.000 kWh/​a, 11 kW Leis­tung

Der Unter­schied zwi­schen den als vor­läu­fig gekenn­zeich­ne­ten und nun als end­gül­tig bekannt­ge­ge­be­nen Netz­ent­gel­ten ist mar­gi­nal. Ledig­lich in etwa 300 der 6.023 betrof­fe­nen Postor­te wur­den Ände­run­gen vor­ge­nom­men. In 225 der 300 von nach­träg­li­chen Anpas­sun­gen betrof­fe­nen Postor­te gab es eine leich­te Redu­zie­rung. In den übri­gen 75 der 300 erwähn­ten Postor­ten wur­de eine leich­te Erhö­hung im Ver­gleich zu den vor­läu­fi­gen Netz­ent­gel­ten beschlossen. 

Pro­zen­tua­le Ver­än­de­rung der vor­läu­fi­gen Gas­netz­ent­gel­te 2020 gegen­über den end­gül­ti­gen Gas­netz­ent­gel­ten 2020
Abnah­me­fall: Fami­li­en-Haus­halt, 18.000 kWh/​a, 11 kW Leis­tung

Laut der aktu­el­len Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung Gas müs­sen Ver­teil­netz­be­trei­ber, die direkt einem Fern­lei­tungs­netz­be­trei­ber nach­ge­la­gert sind und auch selbst wie­der­um nach­ge­la­ger­te Ver­teil­netz­be­trei­ber haben, ihre end­gül­ti­gen Ent­gel­te bis zum 12. Dezem­ber bekannt­ge­ben. Alle ande­ren nach­ge­la­ger­ten Ver­teil­netz­be­trei­ber sind ange­hal­ten, ihre Netz­nut­zungs­kos­ten bis zum 16. Dezem­ber zu ver­öf­fent­li­chen. In Anbe­tracht die­ser Ver­ein­ba­rung ist es über­ra­schend, dass bis­her ver­gleichs­wei­se weni­ge Netz­be­trei­ber ihre end­gül­ti­gen Durch­lei­tungs­kos­ten für das Jahr 2020 fest­ge­legt haben. 

Metho­dik: Der Berech­nung lie­gen die bis­lang ver­öf­fent­lich­ten vor­läu­fi­gen Ent­gel­te von 134 der 692 Ver­teil­netz­be­trei­ber zugrun­de, die einer Gebiets­ab­de­ckung der bun­des­deut­schen Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen (syn­onym Postor­te) von rund 55 Pro­zent ent­spre­chen. Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to. Der durch­schnitt­li­che Jah­res­preis der Netz­ent­gel­te des geson­dert betrach­te­ten Abnah­me­falls wur­de nach Netz­grö­ße (Anzahl der ange­schlos­se­nen Postor­te) gewich­tet. Feh­len­de Anga­ben wer­den in den Kar­ten eben­so wie Gebie­te ohne Gas­ver­sor­gung weiß dar­ge­stellt. Der ermit­tel­te Jah­res­preis setzt sich zusam­men aus den Netz­kos­ten und den Kos­ten für das Mess­sys­tem (Stan­dard­mess­kon­fi­gu­ra­ti­on).

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