Changelog | 06. Mai 2021

Neuer Prozess für Bestandskundenpricing

  • Preisanpassung Bestandskunden SLP (Gas)
  • Preisanpassung Bestandskunden SLP (Strom)

Die­ser kom­ple­xe neue Pro­zess ermög­licht es, die Lie­fer­kon­di­tio­nen von Bestands­kun­den bei Ände­run­gen in der Kos­ten­struk­tur (bspw. durch gestie­ge­ne Beschaf­fungs­kos­ten) auf ihre Wirt­schaft­lich­keit zu über­prü­fen. Dar­aus lässt sich die mög­li­che Not­wen­dig­keit einer Preis­an­pas­sung ermitteln.

Zunächst wird nach einem Import der betref­fen­den Markt­lo­ka­tio­nen errech­net, wel­che Mar­ge mit den aktu­el­len Tari­fen je Kun­de erzielt wer­den kann. Über eine Ange­botskal­ku­la­ti­on kann dann mit den geän­der­ten Vor­aus­set­zun­gen ein neu­er Ange­bots­preis berech­net werden.

Im letz­ten Schritt kann kun­den­in­di­vi­du­ell ent­schie­den wer­den, ob eine Preis­an­pas­sung not­wen­dig ist. Dazu kann ein Schwel­len­wert defi­niert wer­den, um bei mar­gi­na­lem Anpas­sungs­be­darf kei­ne Kun­den­ver­hält­nis­se zu gefährden.

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