Aktuelles | 16. Oktober 2017

Sinkende Netzentgelte und stagnierende Umlagen könnten 2018 den Wettbewerb ankurbeln

Am heutigen Tage haben die vier bundesdeutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission, Amprion, TenneT TSO und TransnetBW die mit Spannung erwartete Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr bekannt gegeben.

Eigent­lich regelt § 5 Abs. 1 der Aus­gleichs­me­cha­nis­mus­ver­ord­nung, dass der Wert bis zum 15. Okto­ber ver­öf­fent­licht wer­den muss. Die­ser fiel 2017 jedoch auf einen Sonn­tag. Bereits vor­ab waren in der Pres­se Pro­gno­sen zu einer leich­ten Sen­kung der Umla­ge zur För­de­rung Erneu­er­ba­rer Ener­gien zu lesen. Der Ber­li­ner Think­tank Ago­ra Ener­gie­wen­de errech­ne­te einen Wert von 6,74 ct/​kWh, der Bun­des­ver­band Erneu­er­ba­re Ener­gie (BEE) kam auf 6,71 ct/​kWh.

Der tat­säch­lich gül­ti­ge Wert liegt mit 6,792 ct/​kWh für nicht pri­vi­le­gier­ten Letzt­ver­brau­cher­ab­satz leicht über die­sen Pro­gno­sen, und nur das gut gefüll­te Umla­gen­kon­to (3,329 Mrd. Euro am 30.09.2017) ver­hin­dert dabei ein wei­te­res Anstei­gen. Nach den Pro­gno­sen und Berech­nun­gen der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber wür­de die EEG-Umla­ge 2018 ohne die vor­han­de­nen Rück­la­gen 7,302 ct/​kWh betragen.

Eine nen­nens­wer­te Ent­las­tung für den End­kun­den­preis stellt dies den­noch nicht dar. Ins­be­son­de­re durch den Anstieg der eben­falls heu­te ver­öf­fent­lich­ten Umla­ge nach § 17f Abs. 5 EnWG wird die Sen­kung in Sum­me nahe­zu kom­pen­siert. Die­se Umla­ge dient dem Aus­gleich von Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen an Betrei­ber von Off­shore-Wind­parks, bei­spiels­wei­se bei einem ver­spä­te­ten Netz­an­schluss. Sie war im ver­gan­ge­nen Jahr erst­mals auf einen nega­ti­ven Wert gesun­ken, dreht 2018 aber für Ver­bräu­che der Letzt­ver­brau­cher­grup­pe A' wie­der auf 0,037 ct/​kWh (B': 0,049 ct/​kWh, C': 0,024 ct/​kWh). In Sum­me sind die Abwei­chun­gen bei­der Umla­gen mit ‑0,023 ct/​kWh gegen­über 2017 allen­falls marginal.

Trotz­dem könn­te auch die­se Sta­gna­ti­on Bewe­gung in den Tarif­markt brin­gen. Denn auf Ver­teil­netz­ebe­ne zeich­net sich par­al­lel ein deut­li­cher Rück­gang der vor­läu­fi­gen Durch­lei­tungs­ge­büh­ren ab, wie bereits der News­let­ter Netz­nut­zung Strom Nr. 102 zei­gen konn­te. Die­ser Trend scheint sich auch nach der Ver­öf­fent­li­chung von rund 80 Pro­zent der Netz­ge­bie­te zu bestä­ti­gen. Wie Recher­chen des Bran­chen­diens­tes ener­ga­te erga­ben, ver­wei­sen eini­ge Unter­neh­men auf zu erwar­ten­de Ein­spa­run­gen durch die Abschaf­fung der ver­mie­de­nen Netz­ent­gel­te im Zuge der Netz­ent­gelt­mo­der­ni­sie­rung. Die Ent­wick­lung der vor­läu­fi­gen Netz­ent­gel­te berei­ten wir tages­ak­tu­ell auf die­ser Sei­te auf.

Als wei­te­re Preis­be­stand­tei­le wer­den zum 25. Okto­ber noch die Ver­öf­fent­li­chun­gen des KWK-Auf­schlags, der AbLaV- und der Umla­ge nach § 19 Strom­NEV erwar­tet. Soll­ten die­se nicht mit gro­ßen Über­ra­schun­gen auf­war­ten, und soll­ten zudem die end­gül­ti­gen Ent­gel­te zum 1. Janu­ar 2018 kei­ne grund­le­gen­den Anpas­sun­gen bereit­hal­ten, ver­spricht der sin­ken­de Fremd­kos­ten­kom­plex stei­gen­de Roh­mar­gen und damit eine Bele­bung der Wett­be­werbs­si­tua­ti­on im Strommarkt.

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