Changelog | 29. Januar 2021

Berücksichtigung der CO2-Abgabe

  • App Bündelkalkulation (Gas)

In der erwei­ter­ten Ver­si­on der App wer­den die neu­en gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Beprei­sung der CO2-Emis­sio­nen ab 2021 berück­sich­tigt. Die Import­ta­bel­le wur­de dazu um das Feld Bio­gas­an­teil“ erwei­tert, um die kor­rek­te Höhe der Abga­be abhän­gig vom bei­gemisch­ten Bio­gas­an­teil berech­nen zu können.

Dies hat zur Fol­ge, dass bereits bestehen­de Import­da­tei­en zukünf­tig bei Aus­wahl des Pro­fils Stan­dard“ eine Feh­ler­mel­dung aus­lö­sen wer­den, da das ent­spre­chen­de Feld dar­in noch nicht vor­han­den ist. Um dies zu umge­hen, ergän­zen Sie in Ihren Import­da­tei­en bit­te eine Spal­te mit der Bezeich­nung Bio­gas­an­teil“ und geben Sie den ent­spre­chen­den Wert in Pro­zent für jeden Daten­satz an. Alter­na­tiv kön­nen Sie mit­hil­fe der ange­bo­te­nen Bei­spiel­vor­la­ge auch eine neue Import­da­tei erstellen.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit ist die Anla­ge eines eige­nen Pro­fils ohne Berück­sich­ti­gung der CO2-Abga­be. Wird kei­ne Anga­be für den Bio­gas­an­teil über­ge­ben, nimmt die Bün­del­kal­ku­la­ti­on einen Wert von 100 % Bei­mi­schung an und berech­net den CO2-Preis mit 0 €. Genau­so kön­nen auch bestehen­de indi­vi­du­el­le Pro­fi­le wei­ter­hin ohne Berück­sich­ti­gung der Abga­be ver­wen­det wer­den, ohne dass abwei­chen­de Berech­nungs­er­geb­nis­se auftreten.

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