Im Rahmen der Netzentgeltereduzierung nach BK8-22/010‑A (§14a EnWG) wurde eine Erweiterung vorgenommen, die es ermöglicht, die Modul-1-Variante auch für die getrennte Messung auszuwählen und dazu die Berechnung durchzuführen. Dabei wird die KA für Sondervertragskunden berücksichtigt.