Changelog | 16. Mai 2022

Neue App ermittelt atypische Netznutzung

  • Analyse atypischen Netznutzung (Strom)

Die neue App Ana­ly­se aty­pi­sche Netz­nut­zung (Strom) impor­tiert einen Ener­gie­last­gang und wer­tet die Daten im Hin­blick auf die aty­pi­sche Netz­nut­zung aus. Sie ana­ly­siert die Ver­brauchs­da­ten und ermit­telt die Leis­tungs­ma­xi­ma inner­halb und außer­halb des Hoch­leis­tungs­fens­ters eines Net­zes. Nach fest­ge­leg­ten Berech­nungs­for­meln und Kri­te­ri­en kann der Nut­zer fest­stel­len, ob eine aty­pi­sche Netz­nut­zung für die­sen Last­gang und die zuge­hö­ri­ge Ver­brauchs­stel­le vor­liegt. In die­sem Fall kann beim Netz­be­trei­ber ein indi­vi­du­el­les Netz­ent­gelt bean­tragt wer­den. Die­ses ist nied­ri­ger als der Stan­dard­preis, wodurch eine hohe Kos­ten­er­spar­nis erreicht wer­den kann.

Dazu müs­sen die fol­gen­den Kri­te­ri­en erfüllt sein: 

  • Die abso­lu­te Leis­tungs­spit­ze muss außer­halb der Hoch­last­zeit­fens­ter liegen
  • Die Erheb­lich­keits­schwel­le muss erreicht sein: 
    • zwi­schen abso­lu­ter Leis­tungs­spit­ze und Spit­ze in der Hoch­last­zeit muss eine Dif­fe­renz von min­des­tens 100 kW liegen
    • je nach Span­nungs­ebe­ne muss die Dif­fe­renz einen bestimm­ten Pro­zent­satz erreichen: 
      • Hoch­span­nung: 10 %
      • Umspan­nung Hoch-/Mit­tel­span­nung: 20 %
      • Mit­tel­span­nung: 20 %
      • Umspan­nung Mit­tel-/Nie­der­span­nung: 30 %
      • Nie­der­span­nung: 30 %
  • Die Baga­tell­gren­ze muss erreicht sein: 
    • dazu müs­sen die Leis­tungs­kos­ten für die abso­lu­te Leis­tungs­spit­ze und der Spit­ze in der Hoch­last­zeit ermit­telt werden
    • die Dif­fe­renz zwi­schen die­sen Kos­ten muss min­des­tens 500 € betragen

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