Changelog | 09. Dezember 2020

Neue Berechnungsparameter

App Bündelkalkulation (Strom)
App Bündelkalkulation (Gas)

Bün­del­kal­ku­la­ti­on (Strom)

In der App Bün­del­kal­ku­la­ti­on (Strom) haben Nut­zer ab sofort die Mög­lich­keit, wei­te­re Para­me­ter zu über­ge­ben. Damit lässt sich die Lie­fer­si­tua­ti­on der ein­zel­nen Abnah­me­stel­len genau­er abbil­den, sodass es noch ein­fa­cher ist, die ent­ste­hen­den Gesamt­kos­ten zu ermitteln.

Mit den neu­en Para­me­tern Blind­ar­beit induktiv/​kapazitiv" wird die Blind­ar­beits­men­ge über­ge­ben, um die dar­aus ent­ste­hen­den Kos­ten von RLM-Lie­fer­stel­len zu berech­nen. Mit dem Para­me­tern Ener­gie­in­ten­siv ja/​nein" wird defi­niert, ob es sich um eine ener­gie­in­ten­si­ve RLM-Lie­fer­stel­le han­delt. Der Para­me­ter Kom­mu­na­le Abnah­me­stel­le ja/​nein" kenn­zeich­net, ob die für kom­mu­na­le Ver­brau­cher gewähr­te Rab­att­re­ge­lung für die Netz­ent­gel­te Anwen­dung findet.

Auf Wunsch kön­nen Sie zusätz­lich bei SLP-Abnah­me­stel­len über die Vor­ga­be der KABe­rech­nung" fest­le­gen, ob für die Lie­fer­stel­le KA-tech­nisch ein Son­der­ver­trags­kun­de oder Tarif­kun­de ange­nom­men wer­den soll. Eben­so legen Sie damit fest, ob bei HT/NT-Ver­bräu­chen der NT-Anteil mit der Kon­zes­si­ons­ab­ga­be für Son­der­ver­trags­kun­den oder für Schwach­last gerech­net wer­den soll.

In der Regel wird anhand der Kun­den­grup­pe und des Ver­brauchs erkannt, wel­cher Preis für die Kon­zes­si­ons­ab­ga­be fäl­lig ist. In eini­gen Fäl­len wird aber vom Netz­be­trei­ber eine ande­re KA-Grup­pe als erwar­tet über­mit­telt. In die­sen Fäl­len kön­nen Sie das Berech­nungs­er­geb­nis beein­flus­sen und die Kon­zes­si­ons­ab­ga­ben­grup­pe für die Berech­nung sel­ber bestimmen.

Ent­spre­chend der Kon­zes­si­ons­ab­ga­ben­ver­ord­nung §3 (1) kön­nen Gemein­den mit dem Netz­be­trei­ber einen Preis­nach­lass auf den Netz­zu­gang bis zu 10 % für in der Nie­der­span­nung befind­li­che Markt­lo­ka­tio­nen und deren Eigen­ver­brauch ver­ein­ba­ren. Wäh­len Sie die­sen Para­me­ter und es gibt für die Markt­lo­ka­ti­on eine sol­che Ver­ein­ba­rung, wer­den 10 % der Netz­kos­ten in Abzug gebracht.

Bün­del­kal­ku­la­ti­on (Gas)

Oft ist es nicht leicht, gesetz­li­che Son­der­ver­ein­ba­run­gen bei der Kal­ku­la­ti­on zu berück­sich­ti­gen — beson­ders bei der Kal­ku­la­ti­on von Bündelkunden.

So kön­nen bei­spiels­wei­se Gemein­den mit dem Netz­be­trei­ber einen Preis­nach­lass ent­spre­chend der Kon­zes­si­ons­ab­ga­ben­ver­ord­nung §3 (1) ver­ein­ba­ren. Die­ser Nach­lass kann für im Nie­der­druck befind­li­che Markt­lo­ka­tio­nen und deren Eigen­ver­brauch eine Höhe von bis zu 10 % betragen.

Mit dem neu­en Para­me­ter kom­mu­na­le Abnah­me­stel­le ja/​nein (SLP/RLM)" wer­den auto­ma­tisch Rabat­te der Netz­nut­zungs­kos­ten berück­sich­tigt, die vom Netz­be­trei­ber defi­niert wurden.

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