Changelog | 20. April 2020

Neue Funktion in den Apps Fremdkosten SLP/RLM (Strom/Gas)

Es besteht ab sofort die Möglichkeit, eigene Messkosten in den Apps Fremdkosten SLP (Strom/Gas) sowie Fremdkosten RLM (Strom/Gas) zu hinterlegen und in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Stan­dard­mä­ßig wer­den die Mess­kos­ten des grund­zu­stän­di­gen Mess­stel­len­be­trei­bers her­an­ge­zo­gen. Da aber die Mög­lich­keit besteht, dass der Kun­de einen wett­be­werb­li­chen Mess­stel­len­be­trei­ber ein­setzt, kön­nen ab sofort auch manu­ell Kos­ten für den Mess­kom­plex hin­ter­legt wer­den. Durch sie wer­den die Kos­ten des grund­zu­stän­di­gen Mess­stel­len­be­trei­bers überschrieben.

Die ein­ge­ge­be­nen Kos­ten kön­nen in den neu­en Pro­fi­len gespei­chert werden.

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