Warum existiert im Strom in manchen Orten die Angabe eines Konzessionsabgaben-Grundpreises bei höheren Verbrauchsstaffeln?

Eini­ge Gemein­den arbei­ten mit gezon­ten Kon­zes­si­ons­ab­ga­ben. Hier wird auto­ma­tisch eine Staf­fel berech­net, damit zu jedem Abnah­me­fall die kor­rek­te Kon­zes­si­ons­ab­ga­be ermit­telt wer­den kann.

Das bedeu­tet, dass in der ers­ten Zone meist mit der Regel-Kon­zes­si­ons­ab­ga­be gerech­net wird. Für jede wei­te­re kWh wird eine gerin­ge­re Abga­be ver­an­schlagt oder es wird sogar voll­stän­dig auf die Abrech­nung für alle wei­te­ren kWh verzichtet.

Um die Dif­fe­renz der Kon­zes­si­ons­ab­ga­be zwi­schen der ers­ten und zwei­ten Zone bei höhe­ren Ver­bräu­chen fest­zu­hal­ten, wird die Dif­fe­renz in Form eines Kon­zes­si­ons­ab­ga­be-Grund­prei­ses bei der Kal­ku­la­ti­on berücksichtigt. 

Wenn Sie das ver­mei­den möch­ten, rech­nen Sie bit­te mit einem kal­ku­la­to­ri­schen Abnah­me­fall von 1 kWh. Dann wird nur die Kon­zes­si­ons­ab­ga­be der ers­ten Zone her­an­ge­zo­gen, wel­che meist der Regel-Kon­zes­si­ons­ab­ga­be entspricht. 

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Alexander linzen
Andre kuepper

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